Wendepunkt
Seit drei Jahren werde ich offen und verdeckt von einer kleinen
Personengruppe attackiert, gemobbt und verleumdet, weil ich in meiner
Funktion als Beirat und als engagierter Eigentümer die Einhaltung der Regeln innerhalb unserer Wohnanlage
achte und durchsetze. Dazu gehört auch das Vertreten des Selbstverständnisses der
Mehrheit der Eigentümer, die einen gehobenen (nicht abgehobenen) Stil pflegen.
Alle meine Beanstandungen waren bisher berechtigt und hielten jeder Überprüfung
stand. Vorzüge der Wohnanlage, wie Fahrradkeller, Wasch- und Trockenräume sowie
andere Bereiche des Gemeinschaftseigentums sollten schließlich sinngemäß und unter
Einhaltung der Grundordnung genutzt werden. Das Problem ist jedoch, dass
das einigen Eigentümern nicht klar zu sein scheint.
Als Warnung an andere Eigentumswohngemeinschaften benenne ich jetzt die
Fakten einer grotesken Entwicklung, die nun endlich an einem Wendepunkt angekommen
ist. Vielleicht können die Ausführungen dazu beitragen, dass sich
anderen Ortes gleiche Fehler nicht wiederholen.
Mein Rat: Wehret den Anfängen!
Den Sachverhalt werde ich etwas gliedern, damit die Dinge klarer werden.
Fakt "Teilungserklärung"
Nachdem das sozial geförderte Wohnungsbauprogramm auslief, wurden und
werden immer noch viele Wohnanlagen in Wohneigentum umgewandelt.
Zum Zeitpunkt der Umwandlung befinden sich alle Wohnungen noch im
Eigentum des Unternehmens, das die Umwandlung durchführt. Die für die
Umwandlung erforderliche Teilungserklärung deckt natürlich alle Interessen des
Umwandlers ab und es finden sich darin für die neuen Eigentümer
schädliche Regelungen, die heute oft nicht einer
gesetzlichen Prüfung standhalten. Solche Regelungen können mit
einem einstimmigen Beschluss der späteren Eigentümer korrigiert werden,
um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Erkenntnis: Letztendlich gilt immer das Gesetz, wenn geklagt wird.
Die ersten Eigentümer bei einer Umwandlung sehen sich in solchen
Beschlüssen nur dem Haupteigentümer gegenüber, der natürlich das
Interesse hat, Wohneinheiten zu verkaufen. Also werden zu Beginn der
Umwandlung zusätzliche Vereinbarungen als Zugeständnisse getroffen, die
jedoch später für alle Eigentümer gültig sind - wenn sie einer
rechtlichen Prüfung standhalten. Probleme entstehen oft bei der
Genehmigung von Antennenanlagen, wenn sie von den Bestimmungen der
Teilungserklärung abweichen. Aber auch stillschweigende Duldungen sorgen
später für Ärger. Eigentlich sollte alles, was der Teilungserklärung
oder der Hausordnung widerspricht, sofort unterbunden oder neu geregelt
werden. Es steht jedem Eigentümer frei, Anträge auf
Ausnahmen zu stellen, über die allerdings alle Eigentümer entscheiden. Völlig
außerhalb jeder Diskussion sollten geltende Bestimmung des Brandschutzes
und der Gefahrenabwehr stehen. Hier gibt es absolut keinen Spielraum.
Fakt "Soziale Integration"
In jeder Hausordnung ist die "gegenseitige Rücksichtnahme" verankert.
Leider gibt es immer noch divergierende Meinungen über die damit
verbundene soziale
Integration. Eine Gemeinschaft ist ein Gebilde, das
sich zufällig ergibt, sich aber in gegenseitiger Rücksichtnahme an bestimmte
Verhaltensregeln hält. Umso stärker die freiwillige soziale Integration
der Eigentümer ist, desto weniger Regeln müssen schriftlich fixiert werden.
Wenn das konsequent praktiziert wird, lebt man im Gefühl, unter Seinesgleichen zu leben und
ein normales bis stilvolles
Zusammenleben zu pflegen. Leider gelingt das nicht immer.
Zur sozialen Integration gehört natürlich, dass sich neue Bewohner
einfügen und der Gemeinschaft nicht ihre abweichende Lebensart aufzwängen. Im Bereich der Ordnung und der Nutzung von
Gemeinschaftsbereichen steckt das meiste Konfliktpotenzial. Mit einigen
klärenden Gesprächen und der nötigen Einsicht könnten diese Probleme
gelöst werden. Nicht so bei hartnäckig auf ihrem eigenwilligen
Ordnungsprinzip bestehenden Opportunisten. Sie werden im Laufe der Zeit als
ärgerliche Störenfriede und als Fremdkörper empfunden. Vermieter können
auf ihre Mieter,
die sich nicht sozial integrieren, einwirken. Bei Miteigentümern ist das
schwerer, denn sie wählten das Eigentum vielfach, um vermeintlich
endlich machen zu können, was sie wollen. Das ist leider ein Kernproblem vieler
Eigentumswohnanlagen.
Fakt "Integerer Beirat"
Im Wohneigentumsgesetz ist der Verwaltungsbeirat als Bindeglied zur
Verwaltung fest verankert. In der
Regel soll er aus drei Personen bestehen, kann aber auch eine andere
Struktur aufweisen. Ungeschriebene Voraussetzung ist, dass
Verwaltungsbeiräte absolut integer sind und die Interessen aller Eigentümer absolut
neutral vertreten. Eigene Interessen dürfen sich nur auf ihren
Stimmanteil beziehen.
Es gibt Eigentümergemeinschaften, bei denen der Beirat nur einmal
jährlich die Belege prüft und keine weitere aktiven Funktionen übernimmt.
Unser Beirat klärt seit Jahren alle Anschaffungen und größeren Projekte
mittels jeweilig einberufener Ausschüsse bis zur Vergabe vor und
ist erste Anlaufstelle für Probleme mit der Infrastruktur des Gebäudes. Das missfiel
einigen eigenwilligen, jedoch wenig kompetenten Personen, wie sich
mehrfach herausstellte. Irgendwann war das Maß dann voll. Unsere Gemeinschaft leistete sich ein Jahr lang keinen
Beirat, weil kein Miteigentümer infolge des durch diese Personen
gestörten Hausfriedens dazu bereit war. Die Folge war eine Art Anarchie, weil einige Miteigentümer
nun dreist machten, was sie wollten. Der
Verwalter wurde beinahe täglich mit Anrufen belästigt, um Dinge zu
thematisieren, die normalerweise ein aktiver Beirat vorklärt und einleitet. Dabei
entstanden Probleme und vermeidbare Kosten in erheblicher Höhe.
Fehler "Nachsicht, Hoffnung und Eigennutz"
Innerhalb des Beirats sollten Dinge offen angesprochen und geregelt werden, wenn sie der
Gemeinschaftsordnung zuwider laufen. Leider muss auch ich mir den Fehler
ankreiden lassen, dass ich oftmals zu lang auf Einsicht setze und hoffte, dass
sich Vernunft durchsetzt, wie es unter kultivierten Menschen üblich ist.
Leider war es selten der Fall und einige Miteigentümer loteten
regelrecht die Schmerzgrenze aus. Alles, was nicht beanstandet wurde,
galt inzwischen als stillschweigende Duldung. Ein absolutes NoGo war die
Reaktion eines später zurückgetretenen Beiratsmitgliedes, auf im
Treppenhaus abgestellte Schuhschränke nicht richtig zu reagieren,
sondern seinerseits ebenfalls einen Schuhschrank ins Treppenhaus zu
stellen. Das Gleiche geschah auch, als vor einer Wohnungstür täglich
vier bis sechs Paar Schuhe kreuz und quer herumlagen. Anstelle als
Beirat auf gleichem Stockwerk dagegen vorzugehen, wurden fortan
ebenfalls die Schuhe kreuz und quer vor der Tür platziert. In der Folge
wurden vom gleichen Beirat absolut falsche Verhaltensweisen in anderen
Gemeinschaftsbereichen kopiert und offen Widerstand gegen die
Beanstandungen und damit gegen die anderen Eigentümer geleistet.
Höhepunkt war das teuere Ausrüsten einer Schutztür mit einer
Schließeinrichtung, weil das händische Schließen permanent verweigert
wurde.
Fehler "Saubere Vorklärung missachtet"
In der beiratslosen Zeit wurde die Renovierung der Außenfassade
behandelt. Dies war vom alten Beirat bereits vorgeklärt und für die
Anfrageaktion war ein
fachmännisch erstelltes Leistungsverzeichnis bereitgestellt
worden. Der dazu gewählte Bauausschuss sollte lediglich die Angebote einholen und so vergleichen, dass
eine Vergabeentscheidung erfolgen konnte. Fachkundige Hilfe war im Haus
vorhanden, wurde von diesen Personen jedoch bewusst nicht genutzt. Infolge der Unkenntnis
und eigenen nur schwer nachzuvollziehenden Absichten wurde die Arbeit
des Bauausschusses falsch angegangen, zeitlich stark verzögert und
ohne jeden Preisvergleich mit einem absolut nicht akzeptablen Ergebnis
abgeliefert. Das Projekt wurde von mir sofort gestoppt, der Ausschuss wurde
von der Eigentümerversammlung aufgelöst und ein neuer Ausschuss gewählt,
der die Arbeit neu aufnahm.
Fehler "Strohmänner für Funktionen"
Die zwei Damen, die mit ihrer Arbeit im ersten Ausschuss absolut
gescheitert waren, beantragten in der Eigentümerversammlung, dass nun
ihre Ehepartner in den Beirat und den neuen Bauausschuss gewählt
wurden. Trotz großer Zweifel einiger Miteigentümer wurden diese Personen
tatsächlich gewählt. In der Folgezeit wurde schnell klar, dass diese nur
als der verlängerte Arm ihrer Frauen agierten. Diese setzten im neuen Beirat
und im Baussuschuss ähnlich unfähig den bisherigen Kleinkrieg fort. Sie brachten damit sogar den
Verwalter in eine präkäre Situation, die wiederum nur mit einer harten
Kurskorrektur und einer außerordentlichen Eigentümerversammlung
bereinigt werden konnte. Einzelheiten erspare ich mir, weil sie für
einige Personen zu peinlich sein dürften.
Die außerordentliche Versammlung wurde von beiden Beiräten und ihrem
beeinflusstem Anhang boykottiert. Wenn es keine
niederen opportunistischen Beweggründe waren, so sollte mit dem Boykott
vermutlich die Beschlussfähigkeit verhindert werden. Damit nahmen sich
allerdings der Vorsitzende des Beirats und der zweite Beirat
selbst als Vertreter der Eigentümer aus ihrer Funktion.
Wer als Beirat die Eigentümer nicht vertritt und sogar
gegen sie agiert, ist absolut fehl am Platz! Seit diesem Tag
nehme ich ersatzweise die
Aufgabe des Beiratsvorsitzenden wahr.
Zwei Drittel der Eigentümer
entschieden sich nach umfangreicher Aufklärung (durch den inzwischen
bestellten Bausachverständigen bestens informiert) für die richtige Art
der Sanierung der Außenfassade und für die zweckmäßigste
Auftragsvergabe.
Inzwischen verlässt uns ein Ehepaar der destruktiv wirkenden Kräfte,
weil es die Wohnung verkaufte. Mit dem bisherigen Beiratsvorsitzenden konnte
ich einige Probleme im direkten Gespräch klären, in der Absicht, ihn
wieder in den Beirat integrieren zu können. Es war jedoch keine
wirkliche Bereitschaft zu erkennen, die Beiratsfunktion besser und im
Sinne der Mehrheit der Eigentümer auszuüben. Er ist leider nur im Doppelpack
mit seiner Ehefrau zu haben. Diese versucht inzwischen sogar, mit der
unaufgeforderten Teilnahme an Gesprächen mit möglichen Auftragnehmern
ihre frühere Lieblingsrolle - die Frau Vorsitzende - herauszukehren. Inzwischen wurde
allerdings festgestellt, dass von diesen Personen entgegen allen Vereinbarungen des Hauses sogar eine
Satellitenschüssel auf dem Balkon installiert wurde. Auch drei Wochen nach
der Beanstandung ist diese Anlage noch nicht entfernt. Das dürfte wohl die
letzten Zweifel an der Integrität dieses Miteigentümers als Beirat bestätigen, wenn es auf der nächsten
Eigentümerversammlung thematisiert wird.
Fakt "Beirat als Vermittler und Schlichter"
Die Amtsgerichte sind völlig überlastet mit Streitigkeiten rund um
Eigentumswohnanlagen. Beinahe wären einige fehlerhafte Entscheidungen
und Vorgehensweisen ebenfalls beim Amtsgericht gelandet. Widersprüche und Klagen werden
jedoch erst nach einem
Jahr aufgegriffen und Klärungen dauern fast 3 Jahre. So lang sind strittige
Vorgänge gestoppt. Das galt es, mit allen Mitteln zu verhindern.
Vielen Eigentümern ist scheinbar auch nicht bekannt,
dass Gerichte Klagen erst dann zulassen, wenn alle Schlichtungsversuche
erfolglos waren. Dabei muss die Kette Verwaltungsbeirat - Mediator -
Örtliches Schiedsgericht eingehalten werden, ehe überhaupt eine Klage
zugelassen wird.
Dem Beirat als erste Instanz stehen zur Schlichtung und Klärung die
Hausordnung und die Teilungserklärung zur Verfügung. Selbstverständlich
kann ein Beirat, der oder dessen Familie in einen Streit involviert ist,
diese Funktion nicht ausüben. Also ist es ratsam, nur Beiräte zu wählen,
die oder dessen Umfeld sich absolut
korrekt verhalten. Liegen bereits gravierende Probleme vor, führt die
falsche Wahl früher oder später zu großen
Problemen.
Aber auch im Umgang mit dem Verwalter und dem Hausmeister übernimmt der
Beirat eine wichtige Funktion für die Gemeinschaft. Wenn dem Verwalter -
wie auch immer - Fehler unterlaufen, wie zum Beispiel das
falsche Auszählen von Abstimmungsergebnissen oder das Nichbeachten von
fristgemäß eingereichten Anträgen, das einseitige Vertreten von
Absichten etc., so ist der Beirat gefordert. In unserem Fall waren zwei
Beiräte sogar Teil des Problems und stellten sich offen gegen die
Mehrheit der Eigentümer. Das geht nun mal gar nicht. Letztendlich griff ich mit
Hilfe integeger Miteigentümer korrigierend ein. Dazu musste ich allerdings das gesamte
Instrumentarium nutzen, das
einem qualifizierten Beirat zur Verfügung steht.
In der nächsten Eigentümerversammlung haben die Miteigentümer die
Gelegenheit, die Weichen für die Zukunft neu zu stellen und einem
durchgängig integeren aktiven Beirat die Legitimation zu geben. Das sollten sich die
Eigentümer nicht entgehen lassen, denn Eigentum verpflichtet. Es kann
der absolute Wendepunkt einer kurzzeitigen Fehlentwicklung sein.
Anderen Eigentümergemeinschaften kann ich nur raten, bei
der Bestellung von Beiräten zu vermeiden, dass
Personen offiziell und im Hintergrund wirken, die dafür fachlich und
ethisch ungeeignet sind.
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Es besteht leider die weit verbreitete
Ansicht, es sei nicht opportun, öffentlich über Zustände und
Ereignisse innerhalb einer Gemeinschaft zu berichten. Angeblich
verbiete es der Anstand und sei dazu geeignet, Gemeinschaften zu
entzweien. Tatsächlich wird mit dem offenen Ansprechen von
Dingen auf störende Regelkreise
hingewiesen, die ihre soziale Integration nicht vollziehen und ihre
Lebensart und Verhaltensweisen einer Gemeinschaft als Regeln
überstülpen wollen.
Nach dem eklatanten Fehlververhalten zweier Verwaltungsbeiräte,
die sich den Boykott einer außerordentlichen
Eigentümerversammlung leisteten und damit den Willen und die
Interessen der Mehrheit der Eigentümer grob missachteten,
übernahm ich wieder die Funktion des Beiratsvorsitzenden, denn
sie hatten sich selbst suspendiert.
Das Benennen der Fakten geschieht wahrheitsgemäß, schon, weil
jede verbreitete Unwahrheit rechtlich belangt werden kann. Wer
bei der Wahrheit bleibt, hat nichts zu befürchten. Bei mir steht die
Absicht im Vordergrund, auch andere Eigentümergemeinschaften vor
ähnlichen Auswüchsen zu verschonen.
Plötzlich sind Anzeichen zu erkenennen, dass vom früheren
Vorsitzenden die alte Funktion wieder wahrgenommen werden will,
woran die Ehefrau mehr Interesse zeigt, als der frühere
Amtsinhaber. Darüber sollen aber jetzt die Eigentümer
entscheiden, denn nur sie können über die Personalien der
Gemeinschaft entscheiden.
Erzeugte Betroffenheit, weil
ein erweiterter Personenkreis Einzelheiten erfährt, ist verständlich,
angesichts des permanenten und dreist praktizierten Fehlverhaltens jedoch hinzunehmen, weil jedes
selbstsüchtige abnorme Verhalten nun mal Konsequenzen hat.
Ich nehme als Bürger, freier Journalist und Betreiber eines ortsbekannten Blogs das Recht der freien Meinungsäußerung in
Anspruch. Maßnahmen Einzelner wegen meiner Offenheit sehe ich gelassen
entgegen, denn als gewählter Funktionsträger der
Eigentümergemeinschaft äußere ich mich im Dienst der Eigentümer.
Klaus Klee
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Einige der beanstandeten und nur
teilweise abgestellten Verhaltensweisen
Kleinmöbel und Unordnung im
Treppenhaus
Sammeln von Schmutzwäsche im Waschraum
Abstellen von Fahrrädern rund um die Uhr
und zu jeder Jahreszeit
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