Aus der Entfernung gesehen scheinen die Schäden an der Fassade gar nicht so schlimm zu sein

Wahrheiten kommen an den Tag

Nun ist die Fassadenrenovierung unseres Hauses in vollem Gang, nachdem endlose Diskussionen die Sache über zwei Jahre verzögerten. Interessant ist, dass sich nun all die Fakten erhärten, die von Anfang an über das erstellte Leistungsverzeichnis bekannt waren und von einigen Miteigentümern und dem von ihnen und der Hausverwaltung bevorzugten Unternehmer permanent infrage gestellt wurden. Sie wollten mit einem konkurrenzlos günstigen Angebot den Wettbewerb ausschalten und den Miteigentümern  einen Vertrag unterjubeln, der eine gewaltige offene Flanke für Nachträge öffnete und Risiken beinhaltete. Billig ist jedoch nicht günstig! Das begreifen nun langsam auch die damaligen Protagonisten.

Eine Bauüberwachung durch einen Gutachter wollten diese Eigentümer ebenfalls nicht, obwohl dieser oder ein Architekt die Grundvoraussetzung für die VOB-Bedingungen sind, welche die Beachtung aller gültigen Normen des Baugewerbes verbindlich festschreiben. Der Hausverwalter wollte sogar gegen Kostenvergütung die Regie übernehmen, obwohl er vom Baugewerbe kaum mehr Ahnung hat, als kundige Eigentümer. Über allem stand die Hoffnung, dass schon alles gut gehen werde, wie in anderen Objekten. Glauben und Hoffnung gehören jedoch in den religiösen Bereich! Die Konfrontation war vorprogrammiert und wurde in aller Entschiedenheit zu einem guten Ende geführt.

Zug um Zug stellen sich jetzt einige Worst-Case-Szenarien ein, die uns über die erste Leistungsbeschreibung hinweg längst bekannt waren. Also war die etwas pessimistischere Sicht richtig, um sich mit der realistischen Sicht angemessen zu befassen. Der Fortgang der Arbeiten wird nun vom Bausachverständigen und dem Beirat mit den verschiedenen Firmen abgestimmt und überwacht. Die Arbeiten zeigen, dass wir dennoch mit der ausführenden Firma eine gute Wahl getroffen haben. Wichtig war halt die richtige Ansteuerung.


Die Balkone

Im Rahmen des Projekts musste von jedem Eigentümer selbst der Zustand der Balkone überprüft werden, ob Risse in den Bodenbelägen bereits die Bausubstanz schädigen oder in Zukunft schädigen könnten. Wichtig war, dass das Gefälle zum Abfluss der Balkone wiederhergestellt wurde, damit Regenwasser nicht über die Balkonvorderkante abfließt und die darunterliegenden Balkone schädigt. Deutliche Risse in den Fliesen deuteten auf weitere Schäden hin. Die Eigentümer sind laut Teilungserklärung verpflichtet, solche Schäden zu melden und für Abhilfe zu sorgen. Dem kamen einige Eigentümer jedoch nicht nach, zwei Balkone waren allerdings bereits erneuert. Nun wurde bei insgesamt weiteren 6 von 12 Balkonen der Estrich erneuert und die Balkone neu gefliest. Wenn es um den Erhalt eines Wertes bzw. eines Gebäudes geht, empfiehlt sich ganzheitliches Denken. Verantwortungsbewusste Vermieter und Eigentümer folgten dieser Empfehlung.
Die Bauausführung

Auf der Wetterseite des Gebäudes sind viele Risse im Putz, die nach dem Willen einer kleinen Gruppe von Eigentümern nur zugeschmiert und überpinselt werden sollten. Die gesamte betroffene Wand wird nun armiert und neu verputzt. Angeblich war beim 35 Jahre alten Kratzputz auch keine Grundierung erforderlich. Der Farbenlieferant lehnte die Haftung für den Deckanstrich ohne Grundierung ab. Die Grundierung wurde deshalb von den restlichen Eigentümern durchgesetzt. Jetzt sog der Putz Unmengen der angeblich gar nicht erforderlichen Grundierung auf und der Deckanstrich steht dadurch erwartungsgemäß perfekt. Auch der ausführende Unternehmer steht jetzt hinter der Grundierung und ist froh über diese Entscheidung.



Die Blumenkübel auf den Balkonen sind teilweise schwer geschädigt und es muss eine fachgerechte Betonsanierung erfolgen. Hierzu muss ein Sandstrahlgerät zum Einsatz kommen, wie es bereits in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung vorgesehen, jedoch als nicht erforderlich abgelehnt worden war. Das wurde in der Angebotsphase total falsch eingeschätzt. An den Blumenkübeln sollten die starken Beschädigungen nämlich nur auf rostigem Untergrund zugeschmiert und überpinselt werden. Auch hier konnte erfolgreich eingegriffen werden.



Der inzwischen mit der Bauaufsicht beauftragte Bausachverständige überwacht die Maßnahmen und führt Zwischenkontrollen durch, ob die Arbeiten nach DIN-Normen fachgerecht erfolgen. Am Ende steht die nachhaltige Sanierung auf Nachweis und zu festgelegten Stundensätzen. Auch hier bestätigt der Bauunternehmer inzwischen, die Situation falsch eingeschätzt zu haben und ist froh, dass die Arbeiten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden dürfen. Diese waren bei Auftragserteilung aus dem Gesamtfestpreis herausgenommen worden, um zu verhindern, dass wegen des höheren Aufwands aus Kostengründen an erforderlichen Leistungen gespart wird.

In die Fensterstürze eingelassene Abschlussleisten rissen sich  im Laufe der Zeit durch die falsch ausgelegten Rolläden los. Auch diese Folgen wurden absolut unterschätzt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind nun auch hier entsprechende Maßnahmen nötig, ehe die gesamte Fassade wegen der Risse armiert wird.

Mit dem Neuverputzen des Sockels, der ursprünglich nur abgespachtelt und gestrichen werden sollte, wird nun der Sockel freigelegt und die gesamte Einfriedung des Gebäudes neu gestaltet. Die aufwändige Anfrageaktion durch den Beirat brachte enorme Preisunterschiede zutage. Den Zuschlag erhielt ein Unternehmer mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis, der auch den Platz vor dem Kellerabgang zum Fahrradkeller umgestaltet und fachgerecht pflastert. Beides konnte in erträglichem Kostenrahmen beauftragt werden.















Mit der neuen Einfriedung werden auch die Kellerfensterschächte gerichtet und alle Waschbetonplatten durch einen zeitgemäßen Belag ersetzt, nachdem der abgesenkte Teil aufgefüllt und verdichtet wurde.

Vor dem Haus wird ein Parkplatz für Anlieferungsfahrzeuge erstellt und zwei Fahrrad-ständer für Besucher eingerichtet. Dazu muss ein Baum, eine Hecke und ein Grünstreifen entfernt werden. Nachdem die gesamte Fläche angehoben und frisch aufgepflastert ist, dürfte der große Nutzen der neuen Fläche das Objekt bereichern.


Die Baubegleitung ist aufwändig

Während des Verlaufs der Sanierung sind viele kleine und größere Abstimmungen und Hilfsleistungen erforderlich, welche Kosten verursachen, wenn sie nicht zeitnah und in Eigenleistung erfolgen würden. So war bereits das intensive Ausdiskutieren aller Notwendigkeiten ein Kraftakt, der Engagement und Überzeugungskraft erforderte. Die Miteigentümer haben ein Informationsbedürfnis, dem man gerecht werden muss, damit die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Anderen wiederum scheint alles egal zu sein. Es macht keinen Sinn, wenn Miteigentümer später fragen, ob denn niemand an dies oder jenes gedacht hätte.

Ein gutes Beispiel ist die neue Antennenanlage, bei deren Montage der Zugang zu jeder einzelnen Wohnung und bei der Montage der Kabelkanäle die Abstimmung zwischen den Auftragnehmern optimal organisiert werden muss. Selbst die Auftragsvorklärung der Antennenanlage bis zum perfekten Angebot war von mehreren Einzelklärungen begleitet, um Kosten zu sparen und den Nutzen zu erhöhen.

Mir war von vornherein klar, dass das von engagierten und kundigen Eigentümern wahrgenommen werden sollte, um Missverständnisse auszuschließen, Leerlaufzeiten zu vermeiden und Arbeiten verschiedener Auftragnehmer kostengünstig zu koordinieren. Dazu ist allerdings die größtmögliche Präsenz vor Ort erforderlich.

Die von mir freiwillig übernommene Funktion verstehe ich als Hilfe zur Selbsthilfe und als Dienst für die Eigentümergemeinschaft. Als Lohn wünsche ich mir die größtmögliche Zufriedenheit mit dem späteren Ergebnis.