Einsichten
setzen sich durch
Im letzten Artikel berichtete ich bereits über
die verfahrene Situation nach der außerordentlichen
Eigentümerversammlung unserer Immobilie. Nach einer wegen
Verfahrensfehlern irrelevanten Beschlusslage durfte das Protokoll vom
Verwaltungsbeirat nur mit einem ausführlichen Kommentar des
Verwaltungsbeirats unterzeichnet werden, der alle Eigentümer auf den
Sachverhalt hinweist und Möglichkeiten der Ergebniskorrektur empfiehlt.
Das war nicht der Fall und es wurde der Eindruck vermittelt, als sei
alles rechtmäßig verlaufen. Der Vorsitzende des Beirats rief noch nicht
einmal eine Beiratssitzung ein, um die Situation zu erörtern. Es war
also Handlungsbedarf gegeben, der nun auf der Eigentümerebene umgesetzt
werden musste.
Nach einer kleinen
Pause, in der sich alle Akteure auf eine Lösung des Konflikts
aus eigener Kraft besinnen konnten, damit keine übergeordneten
Instanzen angerufen werden müssen, wurde eine Lösung gefunden, die sogar
die Normalisierung der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen Eigentümern,
Beirat und Verwaltung ermöglicht. Die Frage ist nur, ob alle
Involvierten mit der Lösung zufrieden sind und es wieder zu Abstimmungen
mit hoher Übereinstimmung kommt und alle Möglichkeiten der Überzeugung
wirklich greifen. Die Hoffnung stirbt jedoch bekanntlich zuletzt.
Das WEG sieht vor, dass
eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden kann, wenn
mindestens 25% der Miteigentumsanteile einen entsprechenden Antrag mit
den TOPs einreichen, der die Ergebnisse von Teilen vorangegangener
Entscheidungen korrigieren soll. Genau das wird nun erfolgen, wie mein
Klärungsgespräch mit dem Hausverwalter ergab. Die Initiative liegt nun
bei den Eigentümern und der Beirat wird nach Eingang des Antrags
informiert, damit er sich darauf einstellen kann.
Das wichtigste Ergebnis
des Vieraugengesprächs mit dem Verwalter war die Übereinstimmung in
allen Punkten, die faktisch belegbar sind. In der individuellen
Bewertung gab es naturgemäß kleine Abweichungen, die beiderseits
akzeptiert wurden. Der Verwalter räumte ein, dass er bisher keine
Eigentümergemeinschaft betreute, in der derart krasse Dissonanzen
herrschen, die eigentlich nur von wenigen Personen betrieben werden.
Infolge des Verlaufs dieser Eskalation und der Verknüpfung mit wichtigen
Sachentscheidungen gewann er wichtige Erkenntnisse und er räumte ein,
leider einige kontraproduktive Entscheidungen in der Lernphase begünstigt zu haben. Erschwerend sei auch die Tatsache, dass diese
Minderheiten dem Beirat und dem Bauausschuss angehörten und dort ein
durchgängiges neutrales Wirken leider nicht erkennbar
gewesen sei. Dieser Knoten könnte jetzt jedoch - nach übereinstimmender
Einschätzung - durch den Wegzug von Eigentümern aufgebrochen werden, so
dass wieder Hoffnung auf Normalisierung auf allen Ebenen besteht, wenn
sich diese Kleingruppe auflöst.
Blick nach vorn
In der Vergangenheit wurde immer wieder "der
Bilck nach vorn" beschworen, um bisheriges Fehlverhalten auszublenden.
Nun sind all diese Verläufe ausreichend beleuchtet und Korrekturen
eigeleitet, so dass man endlich
wirklich nach vorn blicken kann.
In Vorbereitung der weiteren
außerordentlichen Eigentümerversammlung werden sich bereits im
Vorfeld ca. 60% der Miteigentumsanteile als Unterzeichner
solidarisieren, was auch den bisherigen Mehrheitsverhältnissen
entsprach. Bei diesen Miteigentümern kann nicht mehr von Personen
gesprochen werden, die "überfordert" seien, denn sie sind allesamt
umfassend informiert. Diese Anteile könnten sich durch eine
qualifizierte Überzeugungsarbeit und den Eigentümerwechsel auf über 75%
erhöhen, wodurch jede dieser Mehrheit zuwiderlaufende Aktivität
bedeutungslos würde.
Im Vorgriff auf die
Versammlung wird ein Gespräch zwischen dem Verwalter, dem
Sachverständigen und mir als Initiator stattfinden, bei dem die
Vertragsmodalitäten festgelegt werden, die auch die Prüfung aller
Vorklärungsschritte, der Leistungsbeschreibung und der Angebote
einschließt, damit der Sachverständige sein Untersuchungsergebnis auf
der außerordentlichen Eigentümerversammlung vortragen und Empfehlungen
zur Vorgehensweise abgeben kann, wie es der ursprünglichen Intention
entspricht.
Danach entscheidet die
AOV darüber, ob damit die Vorklärung abgeschlossen ist und in die
Vergabe eingetreten werden kann. Ist das der Fall, erfolgen die sich aus
der Empfehlung und den gewonnenen Einsichten ergebenden Beschlüsse.
Gleichzeitig wird der Beschluss bezüglich der Regiekosten für den
Verwalter widerrufen, weil die Bauüberwachung durch den Sachverständigen
erfolgt und diese Leistung ansonsten doppelt vergütet würde.
Mit den finalen
Entscheidungen sind alle Faktoren einer nachhaltigen Sanierung und damit
der größtmöglichen Inwertsetzung der Immobilie zu Kosten gesichert, die
einem soliden Preis-/Leistungsverhältnis entsprechen. Diese
Vorgehensweise entspricht auch der Verantwortung gegenüber allen
Miteigentümern, der eigentlich der Verwaltungsbeirat und der
Bauausschuss hätte gerecht werden sollen. Einsichtige Miteigentümer
können nun mit dieser Vorgehensweise zufrieden sein.
17.10.2017
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