Desorientiert
Nun steht die zweite außerordentliche
Eigentümerversammlung zur Sanierung der Fassade bevor, die von 60% der Eigentümer beantragt wurde,
nachdem sie bei der vorangegangenen Versammlung getäuscht wurden.
Diese 60% bestimmten gemäß geltender Vorschriften als Antragsteller nun die
Tagesordnung. Da diese Tagesordnung keine Verfahrensfehler oder
unwirksamen Formulierungen enthält, muss sie als offizielle Tagesordnung
in die Einladung übernommen werden. Kundigen Verwaltungsbeiräten und dem Verwalter ist das
bekannt und wird deshalb auch so gehandhabt. Der Verwalter sandte den Entwurf
der Einladung an die Verwaltungsbeiräte "zur Abstimmung", womit die
Möglichkeit gegeben wurde, zusätzliche zum Hauptthema gehörende TOPs
aufzunehmen. Soweit, so gut.
Im vierköpfigen Verwaltungsbeirat (absolutes Novum, weil die Zahl immer
ungerade sein soll) sind jedoch zwei Beiräte, die zu der Minderheit
mäßig informierter Eigentümer gehören, die zudem nicht frei in ihren
Handlungen sind, weil deren Frauen mit dem ersten Bauausschuss
gescheitert waren. Eine von ihnen fungiert weiterhin als deren
Privatsekretärin in Streitfragen. Allesamt stellten die
Kernprotagonisten nun erneut ihre
Desorientierung in Verfahrensfragen unter Beweis, als sie glaubten, die
Tagesordnung der von ihnen selbst verschuldeten Wiederholung der
außerordentlichen Sitzung beeinflussen zu müssen. Deren Argumente
entsprachen auch in Verfahrensfragen dem Stil der
gesamten Personengruppe.
Dieser Zustand ist untragbar, weil die gleichen Personen
Verwaltungsbeiräte, Mitglieder des Bauausschusses und Befangene der den
Missstand auslösenden Personen sind. Eine objektive Klärung von
Sachverhalten ist dadurch erschwert. Nun müsste man annehmen,
gescheiterte Personen hielten sich zurück. Sie spielen aber weiterhin
eine Rolle, der sich die Ehepartner nicht entziehen können. Die erneute
Abfuhr, die ihre fragwürdigen Anliegen nach sich zogen, wird sie nach
allen bisherigen Erfahrungen nicht positiv ändern.
Die Folge könnte eine weitere Abfuhr für die Minderheit bedeuten, wenn
die Mehrheit der Eigentümer nach dem Bericht des Gutachters an ihrer
bisherigen Überzeugung festhält und Mitläufer der destruktiv wirkenden
Minderheit "schlauer" sind. Ziel der Klärung durch einen unabhängigen
Sachverständigen ist die größtmögliche neutrale Information und eine
optimale, werterhaltende Sanierung. Dass die dafür anfallenden Kosten in
einem vernünftigen Verhältnis zum Objektwert stehen müssen, ist
natürlich selbstverständlich.
Eine fast schon unanständige Note bekommt das desorientierte Vorgehen
der Kleingruppe, weil mindestens ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen
will und über einen billigen Anstrich mit kleinen Ausbesserungen einen
höheren Verkaufspreis erzielen wollte. Dass damit die Standzeit und
Sanierungen des Putzes und die gründliche Betonsanierung der Blumentröge
der Balkone nicht optimal erfolgt, sollte als Auswirkung den
verbleibenden Eigentümern zugemutet werden. Diese Taktik wurde erkannt
und rechtzeitig gestoppt.
Die meisten Eigentümer sind sich einig, dass nachhaltig saniert und der
Auftrag zu besten Konditionen und den sinnvollsten Vertragsbedingungen
erteilt werden soll. Die fachliche Begleitung durch einen
Bausachverständigen ist dabei obligatorisch. Auch hier liefen meiner
Meinung nach bisher die "Empfehlungen" der Minderheitensprecher in die
falsche Richtung.
Die Sache ist jetzt auf einem guten Weg und es dürfte bald der
Vergangenheit angehören, dass hier permanent der Schwanz mit dem Hund
wedelt.
Schau'n mer mal! |
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Wenn es ums Geld von allen
Eigentümern geht...
In Eigentumswohnanlagen werden monatlich Reparaturrücklagen
erhoben, die bei Bedarf in die Instandhaltung einfließen.
Jede Verwendung dieser Rücklagen muss beschlossen werden.
Folgerichtig muss die Vorklärung entsprechend gründlich erfolgen
und die gewonnenen Erkenntnisse allen Eigentümern so vermittelt
werden, dass sie informiert, aber nicht einseitig beeinflusst
sind. Bei ihrem Votum zählen die Stimmen so, als seien sie alle
gut und richtig informiert und hätten alle Zusammenhänge auch
begriffen. Das können die anderen Eigentümer von ihren
Miteigentümern erwarten.
Ein absolutes No Go ist das Übernehmen von
Vorklärungsfunktionen, um ein eigenes Süppchen zu kochen.
Erfolgt das auch noch mit angestrebter knapper Information oder
gar mit einer einseitigen Empfehlung, muss diese Verfahrensweise
gestoppt und das Projekt richtig angegangen werden.
Ein weiteres No Go ist der Widerstand gegen die Korrektur
falscher Vorgehensweisen, wenn man Teil dieser Vorgehensweisen
ist und die Mehrheit der Eigentümer den Entscheidungsprozess
nach einer Täuschung in die richtigen Bahnen lenken will.
Hier geht es um das Geld und die Interessen aller
Eigentümer!
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