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Blöße gegeben
Wer hätte das gedacht!? Nachdem der
vernünftigste Weg aus dem Dilemma rund um die Sanierung und um die
vielen durchgewunkenen Formfehler der Verwaltungsarbeit gefunden und
eingeschlagen wurde, meldet sich der zeitweise abgetauchte Leiter des
Beirats der Immobilie und will wieder Kontrolle ausüben. Sein Wunsch,
mit seinen Gefolgsleuten beim Gespräch mit dem Bausachverständigen
zugegen zu sein, wurde allerdings unter seinem Namen aber vom Account seiner
Frau aus gesandt. Das erschwert die Zuordnung und die
Authentifizierung als Absender. Ich gehe mal davon aus, dass er darüber
informiert ist. Eine Mail - von seinem eigenen Account
aus gesandt -, wäre ein klare Sache gewesen. Wer sich auch immer auf
wessen Geheiß mit diesem Ansinnen die Blöße gab, es ist beschämend.
Hintergrund des Ansinnens wird wohl das große Misstrauen sein, das mir
immer wieder grundlos entgegengebracht wird. Man unterstellt aber
Anderen gern, was man in gleicher Situation selbst machen würde. Es wird
wohl auf die groteske Annahme hinauslaufen, ich würde mit dem
Bausachverständigen gemeinsame Sache machen. Das zeigt, wie wenig man
mich wirklich kennt. Was ich bisher unternahm, diente einzig dem Wohl
unserer Hausgemeinschaft und entspricht meinem Sinn von Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit. Das zu
bezweifeln kommt einer Unterstellung und Beleidigung gleich.
Entsprechend fiel deshalb auch meine Reaktion aus.
Zunächst wies ich die reaktionäre Kleingruppe, auf deren Mist das
Ansinnen wohl gewachsen war, auf die Tatsachen hin, stellte aber dem
Verwaltungsbeiratsvorsitzenden die Teilnahme am Gespräch in Aussicht.
Allerdings wählte ich in Abstimmung mit dem Verwalter einen anderen
Weg, um dem Bausachverständigen alle Fakten zukommen zu lassen. Ich
übersandte alle Dateien kurzerhand per E-Mail und kommentierte den
Auftrag wertfrei mit dem
allseits akzeptierten Wunsch nach einer nachhaltigen Sanierung. Die Mail
ließ ich auch dem Verwaltungsbeirat und dem Verwalter zukommen, damit
sie über die Art des Kontaktes und dessen Inhalt informiert sind.
Nun ist klar: Irgendwelche krummen Hinweise erfolgten nicht und auch der
gewollte erweiterte Kreis kann keine Akzente setzen. Es geht ja
schließlich um die
wertfreie und unabhängige Information aller Eigentümer
durch einen Sachverständigen. Die Information gilt besonders
denjenigen, die bisher bestmöglichen Abstimmungsergebnissen immer noch im Weg
stehen, auch wenn die Mehrheitsverhältnisse längst klar sind und der
Mehrheit die richtige Vorgehensweise weitestgehend klar ist.
Alle Eigentümer sollen die gleichen richtigen Informationen
besitzen und sie begriffen haben.
Die Aktion zeigt, dass einige Personen immer noch nicht die wahre Dimension
der Angelegenheit begriffen haben. Es gab nach der anfechtbaren
außerordentlichen Eigentümerversammlung und der Widerspruchsmöglichkeit
zu allen unlauter getroffenen Entscheidungen nur drei Wege, die begangen
werden konnten: Den Weg vor Gericht, das Einschalten des
Verwalterverbandes oder die gütliche und direkte Einigung
mit dem Verwalter.
Das Letztere sehe nicht nur ich als den besten Weg
an, denn die Ursachen und Verstrickungen liegen bei einem kleinen
rigorosen Personenkreis, der völlig daneben liegt und dem der Verwalter
aufsaß. Sie wären ebenfalls rechtlich in den Fokus geraten. So wurden
unangenehme Konsequenzen von allen am Fiasko schuldigen Personen abgewendet.
Begriffen haben es die wahren Schuldigen offensichtlich nicht, sonst
würden sie nicht wieder auf das Pferd aufsteigen wollen, das sie zu Tode
geritten haben.
31.10.2017
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